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 Betreuungsrecht

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht wurde 1992 durch das Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden, welche an die Stelle der früheren Vormundschaft getreten ist.

Die Kanzleischmied
 berät Sie hinsichtlich der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung oder deren Umgehung durch Erstellung einer Vorsorgevollmacht. In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu verfassen.

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